Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Foliencenter MSH Wrap Carstyles GbR
Sandro Messerschmidt & Maik Althuizes
Brandrain 1
06526 Sangerhausen
Festnetz: 03464/5893644
Fax: 03464/5893646
Handy: 0176/96005170
e-mail: wrapcarstyles@gmx.de
Homepage: wcs-sgh.de
USt-IdNr: DE299300378 (gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz)
Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Sangerhausen
Haftungsausschluss (Disclaimer)
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Urheberrecht
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Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der
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http://www.e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
2. Angebote
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.
3. Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so
hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen
unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer
verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter
(insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen
oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns
ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns
geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst
auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch
uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten
bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer
Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen
unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei
uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht
werden.
5.Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären.
Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die
Arbeiten bei uns in etwa zwischen 2 und 5 Tagen. Andere Absprachen sind
möglich und werden Schriftlich festgehalten.
8. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in
unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das
Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder
Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger
Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes
Entgelt mit dem Kunden ausgehandelt.
7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Basis einer Fahrzeugvoll-/-teilverklebungen ist die Bereitstellung eines
grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche
durchzuführen (Keine Polituren/ Wachse).Auf das Aufbringen
Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet
werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit
sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken,
Insektenrückstände ,Klebereste(insbesondere bei Verlegung von
Sonnenschutzfolien[Rückstände alter Folien etc])u. a. sind vom Kunden zu
entfernen.
Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 45€/Std zzgl Mwst.
8.Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des
Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und
politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10
Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht
übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden
abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten
Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit
Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach
Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung
kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt
wurden.
Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt!Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
9.Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie
nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns
diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen
durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack
entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der
Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen
von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am
Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemässe Ausbesserungen oder
nachlackierte Stellen.
Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei Entfernung die Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
10.Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur)
können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen
Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind
Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
11.Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier-
und Gummileisten die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der
Verklebung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller
angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal
anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese
Teile trägt der Auftraggeber.
12.Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer
Lackierung zu unterscheiden ist aber, wie bereits erwähnt, einer
Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft
dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen die bei
extremen Rundungen von Teilen entstehen können werden so eingearbeitet
das sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und
stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen die die Folienbreiten
übersteigen können eine Überlappung an unproblematischen Stellen
erforderlich machen.
13. Staub/Luftbläschen
Weiter ist es unvermeidlich dass sich bei der Verarbeitung zwischen
Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur
der Folie ist es jedoch so dass diese innerhalb der folgenden zwei
Wochen nach der Verklebung nicht mehr sichtbar sind, sie verschwinden in
der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Gleiches Verhalten tritt
bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung
normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” ziehen nach
ca. vier Wochen vollständig raus. Scheibentönungen sind nicht
vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin,
dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar
sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar.
Auch bei Fahrzeugbeklebungen(Voll – oder Teilverklebungen) sind
Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und sind kein
Grund zur Reklamation.
14. Problematische Stellen / Einlieger /Zusatzkosten durch erforderliche Montage – Demontagearbeiten
Durch den Einbau von Sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag
und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug ist eine
Demontage zur Verklebung der Folie manchmal schwierig und erfordert dann
die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage
und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich,
es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten
vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu
akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück
verarbeitet werden sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt
und die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt.
In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich
oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der
Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. in
Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu
Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies
ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein
Reklamationsgrund.
15. Nachbesserungen / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen
Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann
relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten
Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb
angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen.
Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch dritte
entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug
bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen.
Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später
auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch
innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Bei begründeten
Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und
erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die
Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle
Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen.
Kunden die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre
Gewährleistungsansprüche. Wir raten ALLEN Kunden sich den einen Tag noch
zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!
16. Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Auf Folien 3-10 Jahre je nach Hersteller.
17.Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer
Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der
Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren
Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Wrap Carstyles
Sangerhausen keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das
Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich Wrap Carstyles
Sangerhausen innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen.
Wrap Carstyles Sangerhausen haftet in solchen Fällen nicht für
entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen
Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Tritt der
Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag
zurück, so ist Wrap Carstyles Sangerhausen berechtigt, ohne besonderen
Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als
Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der
Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in
Rechnung.
18.Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur
Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die
Personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung
des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon
Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittelung der
Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte
Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte
Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der
Daten auf das notwendige Minimum.
Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – &
Promotionzwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu.
Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
19. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar.
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Der
Rechnungsbetrag ist spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung oder per Scheck gelten
erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto
von Wrap Carstyles Sangerhausen als erfolgt. Bleiben Zahlungen ganz oder
teilweise aus, hat Wrap Carstyles Sangerhausen das Recht dem
Auftraggeber 20 % der Auftragssumme als Entschädigung in Rechnung zu
stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
gestellt, ist Wrap Carstyles Sangerhausen unbeschadet weiterer Rechte
berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, sofern der
Verzug Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen
betrifft. Dessen ungeachtet ist Wrap Carstyles Sangerhausen auch
berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder
nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber
zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon
unberührt.
Die Aufrechnung gegen Forderungen von Wrap Carstyles Sangerhausen ist
ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Wrap Carstyles
Sangerhausen an Dritte zu übertragen.
20. Pflege der Folie
Es obliegt dem Kunden sich über die Pflege seiner Folie beim Hersteller
zu informieren. Bei falscher Pflege übernimmt Wrap Carstyles
Sangerhausen keine Haftung.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
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