Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Foliencenter MSH Wrap Carstyles GbR
Sandro Messerschmidt & Maik Althuizes
Brandrain 1
06526 Sangerhausen
Festnetz: 03464/5893644
Fax: 03464/5893646
Handy: 0176/96005170
e-mail: wrapcarstyles@gmx.de
Homepage: wcs-sgh.de
USt-IdNr: DE299300378 (gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz)
 Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Sangerhausen
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Urheberrecht
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http://www.e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
2. Angebote
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.
3. Preise
 Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so 
hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen 
unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer 
verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter 
(insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen 
oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns 
ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns 
geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst 
auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch 
uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten 
bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer 
Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen 
unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei
 uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht
 werden.
5.Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären.
 Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die 
Arbeiten bei uns in etwa zwischen 2 und 5 Tagen. Andere Absprachen sind 
möglich und werden Schriftlich festgehalten.
8. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in 
unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das 
Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder 
Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger 
Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes 
Entgelt mit dem Kunden ausgehandelt.
7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Basis einer Fahrzeugvoll-/-teilverklebungen ist die Bereitstellung eines
 grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche 
durchzuführen (Keine Polituren/ Wachse).Auf das Aufbringen 
Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet 
werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit
 sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, 
Insektenrückstände ,Klebereste(insbesondere bei Verlegung von 
Sonnenschutzfolien[Rückstände alter Folien etc])u. a. sind vom Kunden zu
 entfernen.
Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 45€/Std zzgl Mwst.
8.Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des 
Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und 
politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 
Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht 
übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden 
abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten 
Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit 
Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach 
Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung
 kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt 
wurden.
Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt!Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
9.Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie
 nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns 
diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen 
durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack 
entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der
 Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen 
von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am 
Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemässe Ausbesserungen oder 
nachlackierte Stellen.
Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei Entfernung die Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
10.Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) 
können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen 
Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind 
Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
11.Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- 
und Gummileisten die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der 
Verklebung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller 
angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal 
anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese 
Teile trägt der Auftraggeber.
12.Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer 
Lackierung zu unterscheiden ist aber, wie bereits erwähnt, einer 
Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft 
dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen die bei 
extremen Rundungen von Teilen entstehen können werden so eingearbeitet 
das sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und 
stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen die die Folienbreiten
 übersteigen können eine Überlappung an unproblematischen Stellen 
erforderlich machen.
13. Staub/Luftbläschen
Weiter ist es unvermeidlich dass sich bei der Verarbeitung zwischen 
Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur 
der Folie ist es jedoch so dass diese innerhalb der folgenden zwei 
Wochen nach der Verklebung nicht mehr sichtbar sind, sie verschwinden in
 der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Gleiches Verhalten tritt 
bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung 
normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” ziehen nach 
ca. vier Wochen vollständig raus. Scheibentönungen sind nicht 
vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, 
dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar 
sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. 
Auch bei Fahrzeugbeklebungen(Voll – oder Teilverklebungen) sind 
Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und sind kein 
Grund zur Reklamation.
14. Problematische Stellen / Einlieger /Zusatzkosten durch erforderliche Montage – Demontagearbeiten
Durch den Einbau von Sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag 
und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug ist eine 
Demontage zur Verklebung der Folie manchmal schwierig und erfordert dann
 die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage 
und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich,
 es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten 
vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu 
akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück 
verarbeitet werden sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt 
und die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. 
In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich 
oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der 
Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. in 
Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu 
Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies 
ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein 
Reklamationsgrund.
15. Nachbesserungen / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen 
Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann 
relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten 
Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb 
angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. 
Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch dritte 
entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug 
bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen. 
Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später 
auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch 
innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Bei begründeten 
Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und 
erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die
 Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle 
Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. 
Kunden die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre 
Gewährleistungsansprüche. Wir raten ALLEN Kunden sich den einen Tag noch
 zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!
16. Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Auf Folien 3-10 Jahre je nach Hersteller.
17.Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer 
Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der 
Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren 
Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Wrap Carstyles 
Sangerhausen keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das
 Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich Wrap Carstyles 
Sangerhausen innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen. 
Wrap Carstyles Sangerhausen haftet in solchen Fällen nicht für 
entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen 
Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Tritt der 
Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag 
zurück, so ist Wrap Carstyles Sangerhausen berechtigt, ohne besonderen 
Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als 
Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der 
Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in 
Rechnung.
18.Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur 
Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die 
Personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung 
des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon 
Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittelung der 
Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte 
Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte 
Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der 
Daten auf das notwendige Minimum.
Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – & 
Promotionzwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. 
Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
19. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar.
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden 
gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Der 
Rechnungsbetrag ist spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 
Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung oder per Scheck gelten 
erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto 
von Wrap Carstyles Sangerhausen als erfolgt. Bleiben Zahlungen ganz oder
 teilweise aus, hat Wrap Carstyles Sangerhausen das Recht dem 
Auftraggeber 20 % der Auftragssumme als Entschädigung in Rechnung zu 
stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird 
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen 
gestellt, ist Wrap Carstyles Sangerhausen unbeschadet weiterer Rechte 
berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, sofern der 
Verzug Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen 
betrifft. Dessen ungeachtet ist Wrap Carstyles Sangerhausen auch 
berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder 
nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber 
zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon 
unberührt.
Die Aufrechnung gegen Forderungen von Wrap Carstyles Sangerhausen ist 
ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder 
rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, 
Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Wrap Carstyles 
Sangerhausen an Dritte zu übertragen.
20. Pflege der Folie
Es obliegt dem Kunden sich über die Pflege seiner Folie beim Hersteller 
zu informieren. Bei falscher Pflege übernimmt Wrap Carstyles 
Sangerhausen keine Haftung.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder 
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder 
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im 
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren 
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, 
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
 die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren 
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten 
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
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